Dez 28
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Cool, kostenlos, werbewirksam

Es funktioniert ach so wunderbar einfach. Eigene Werbung in fremden Facebook-Profil-Galerien. An Zutaten werden nur ein Werbebanner und viele Facebook-Freunde (mit aktiviertem neuen Facebook-Profil) benötigt.

Schritt für Schritt geht das so: Man bastle einen Werbebanner, zerschnipsle diesen in fünf Bilder und lade diese auf Facebook hoch. Dort markiere man möglichst viele Freunde auf den fünf Bildern. Dabei muss man von rechts nach links (!) vorgehen, sonst kommen die Bilder in unrichtiger Reihenfolge. Voilà, schon erscheinen die fünf Bilder in der Profil-Galerie der Freunde und setzen sich dort optisch wieder zu einem Banner zusammen. Cool, kostenlos, werbewirksam…

… aber illegal

Die am ersten Blick einfache und günstige Werbeaktion hat jedoch einen Haken. Ohne vorhergehende Zustimmung der Freunde ist die Werbeaktion eine klare Rechtsverletzung. Die ungefragte Verwendung von Menschen zu Werbezwecken, in diesem Beispiel durch Verknüpfung ihrer Namen mit einem Werbebanner bzw. durch Verwendung des Profils zur Einblendung des Werbebanners, stellt aus Sicht der Betroffenen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Aus Sicht der Mitbewerber des Werbenden handelt es sich um eine Wettbewerbsverletzung. Teure Abmahnungen bzw. Klagen der Betroffenen bzw. von Mitbewerben oder auch Sanktionen seitens Facebook können die Folge sein.

Lösung

Facebook-Werbung via Profil-Galerie sollte man daher nur mit dem eigenen Profil (so wie hier abgebildet) oder nach vorheriger Zustimmung der Inhaber der als Werbeträger verwendeten Facebook-Profile betreiben.

Autor: Peter Harlander

Peter Harlander Mag. Peter Harlander ist Rechtsanwalt sowie allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter IT-Sachverständiger in Salzburg. Als Experte für IT- und Internetrecht sowie angrenzende Rechtsbereiche wie Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht ist Mag. Harlander hauptsächlich für IT-Unternehmen, Internetagenturen und Werbeagenturen tätig. Sein Leistungsspektrum umfasst unter anderem Unternehmensgründungen, die Erstelllung von AGB, Agenturverträgen, Service Level Agreements, Arbeitsverträgen, Kooperationsverträgen und natürlich auch die Vertretung in Abmahnfällen sowie vor allen Behörden und Gerichten.

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7 Responses to “Illegal: Facebook-Werbung mit fremden Profil-Galerien”

  1. Oliver Hauser Says:

    Super Methode, danke Peter. Ladet ja richtig zum Nachmachen ein… ;-)
    Spaß beiseite, machbar ist viel, leider ist man sich oft nicht darüber im klaren, dass man mit manchen Dingen wirklich am Rande der Legalität ist, und eine Abmahnung ist ja schnell im Haus.

  2. Tanja Says:

    Ja, musste das auch schon feststellen. Gerademal einen Tag nachdem das neue Profil aktiviert war, mussten wir ein paar Markierungen entfernen.

  3. Karl Says:

    Ist nicht die Option das mich Freunde makieren dürfen eine Art an Zustimmung? Dadurch das ich jemanden zu meinem Freund mache, erteile ich ihm ja auch die Zustimmung das er mich auf Bildern verlinken kann. Ich würde da auf eine Grauzone tippen.

    Grüße
    Karl
    web2null.at

  4. Andrea Mayer-Edoloeyi Says:

    Das ist ja auch marketingtechnisch völlig daneben. Bei einer Firma, die das mit meinem Profil machen würde, würde ich sicher nie mehr wieder was kaufen. Das fällt ja fast unter Spam.

  5. Peter Harlander Says:

    Mit der Option, welche Freunden das Markieren erlaubt, stimmt man maximal sinnvollen Markierungen auf Bildern, auf denen man tatsächlich abgebildet ist, zu. Eine Zustimmung, auf irgendwelchen fremden Firmenbanner markiert zu werden, ist damit definitiv nicht verbunden. Also keine Grauzone, sondern dunkelschwarz.

  6. Karl Says:

    Ok, mein Erstgedanke war auf die reine Funktion hin bezogen. Dass das eine eigentliche Zweckentfremdung der Funktion und somit illegal ist, damit hast du natürlich vollkommen Recht.

    Gruß Karl

  7. Fabian Says:

    Hier kann man sich solche Profile machen lassen: http://www.panoramaprofile.com/

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