Sep 27
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Ein Pariser Gericht hat gegen Google ein Urteil wegen Verleumdung verhängt, weil die Suchmaschine den Namen des Klägers automatisch um die Vorschläge „Vergewaltiger“ und „Satanist“ ergänzte. Der betroffene Mann war wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zur fraglichen Zeit war die Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig. Deswegen wertete die Kammer die Anregungen der Software als üble Nachrede und verpflichtete das Unternehmen zu einem symbolischen Schadenersatz von einem Euro und zur Übernahme der entstandenen Kosten. Außerdem wurde der Webgigant angewiesen, die Anzeige der beanstandeten Kombinationen zu unterbinden. Für jeden Tag Verzögerung veranschlagte die Kammer ein Bußgeld von 500 Euro.

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Autor: news

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